Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Veranstaltungsräume, Außenbereiche, Einrichtung, Ausstattung und überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln.
Er ist verpflichtet, im Rahmen seiner tatsächlichen und rechtlichen Einflussmöglichkeiten auf die Einhaltung der Hausordnung und den sorgfältigen Umgang mit dem Eigentum von NOVANTA hinzuwirken.
Für Schäden, die der Auftraggeber selbst schuldhaft verursacht, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für Schäden durch von ihm beauftragte Dienstleister oder sonstige Dritte haftet er, soweit ihm deren Verhalten gesetzlich zugerechnet wird oder er eigene vertragliche Pflichten schuldhaft verletzt hat.
Eine darüber hinausgehende Haftungsübernahme kann individuell und ausdrücklich vereinbart werden, soweit sie rechtlich zulässig ist.
Eine pauschale Haftung des Auftraggebers für jeden Schaden sämtlicher Gäste unabhängig von einer rechtlichen Verantwortlichkeit wird nicht begründet.
Die Regelungen gelten gleichermaßen für private und geschäftliche Auftraggeber unter Berücksichtigung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.